Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf Unterstützung und Begleitung für ihre alltägliche Lebensgestaltung angewiesen sind, haben ein Recht auf eine ihrem individuellen Bedarf entsprechende Assistenz. So steht es sinngemäss im neuen Behindertenhilfegesetz. Zugleich setzt die Politik durch das Budget den finanziellen Rahmen, in welchem Organisationen wie abilia ihre Dienstleistungen auszugestalten und umzusetzen haben. Hier können Widersprüche zu Tage treten und die alltägliche Begleitarbeit fordern.
Nicht mehr angebotene Plätze, sondern erbrachte Leistungen werden entgolten. Dies hat seine Richtigkeit, doch müssen die Organisationen bis hin zur konkreten Einsatzplanung und Begleittätigkeit lernen mit diesen wirtschaftlichen Faktoren umzugehen. Mitarbeitende einsetzen, wenn keine Klienten auf der Wohngruppe sind? Dies ist nicht finanzierbar. Da es jedoch um die Begleitung lebendiger Individuen geht, die weder jeden Tag den genau gleichen Ablauf haben, noch dieselbe Befindlichkeit zeigen, wird die Einsatzplanung komplex und für die diensthabenden Mitarbeiterinnen anspruchsvoll.
Durch den Fokus auf die Qualität – Lebensqualität der Klienten und Arbeitsqualität der Mitarbeitenden – gelang es bis anhin gut die wirtschaftlichen Faktoren zu integrieren. Obschon unsere soziale Arbeit von der Beziehungsgestaltung ausgeht, also einer zeitintensiven und schwierig messbaren Realität. Wo können wir durch eine gut organisierte Zusammenarbeit Prozesse effizienter gestalten? Welche überhöhten und unrealistischen Ansprüche müssen wir zurück nehmen, um unter den gegebenen Umständen das Mögliche zu erreichen? Was ist leistbar und was zwar wünschenswert, aber nicht wirklich wichtig, um Menschen mit Beeinträchtigungen bei einem guten und erfüllten Leben zu begleiten? Diese Fragen haben uns gelehrt die wirtschaftlichen Faktoren der sozialen Arbeit anzuerkennen und einen förderlichen Umgang damit zu finden.
Ist weniger mehr? Ja, wenn wir dadurch lernen uns auf das wenige Wichtige im Leben und in der Arbeit zu fokussieren – übrigens eine ausgeprägte Fähigkeit, darin viele Menschen mit einer Beeinträchtigung den sogenannten normalen Leuten weitaus überlegen sind. Nein, wenn durch politische Entscheide gespart wird, wo ein Grundrecht bedarfsgerechte Assistenz zusagt.